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Praxis

Die Privatpraxis für Physiotherapie, Manuelle Therapie und osteopathische Techniken befindet sich in den Räumlichkeiten von der renommierten Osteopathin und Heilpraktikerin Simone Huss in Kuppenheim.

Ich bin sehr glücklich in dieser schönen Praxis mit Wohlfühlatmosphäre arbeiten zu dürfen.

 Treten Sie ein, fühlen Sie sich wohl!

Allgemeine Informationen

 

Behandlung:

Ich nehme mir genügend Zeit für Sie: Eine Behandlung dauert zwischen 25 und 50 Minuten.

Um gemeinsam einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten, freue ich mich, wenn Sie ein eigenes Handtuch zur Behandlung mitbringen.

Falls Sie aufgrund einer vorangegangenen Operation zu mir kommen, bringen Sie bitte unbedingt den OP-Bericht mit. Außerdem sind Berichte von anderen Ärzten und Therapeuten sowie Befunde von Röntgen, MRT etc. hilfreich und wichtig für eine sorgfältige Befundung.

Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie bitte bis 24 Stunden vor Ihrem Termin ab.

Abrechnung:

Heilpraktiker-Leistungen

Wenn Sie meine Leistungen als Heilpraktikerin in Anspruch nehmen, rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.

 

Die Rechnung ist von den Privatkassen, der Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstattungsfähig.

In welcher Höhe sie erstattet wird, hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Kasse ab. Diese können Sie in Ihren Vertragsunterlagen/Ihrem Leistungskatalog einsehen.

 

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und mir.

Das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.

Sie haben ein Privatrezept für Physiotherapie?

Die Abrechnung richtet sich nach der GebüTH (= 1,8-facher Satz der gesetzlichen Leistungen).

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und mir.

Das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.

Sie haben ein Privatrezept und sind beihilfeberechtigt?

Die Abrechnung richtet sich nach der GebüTH (= 1,4-facher Satz der gesetzlichen Leistungen).

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und mir.

Das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.

Gesetzlich versichert? Kein Problem!

Gerne können Sie meine Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen oder als Selbstzahler in die Praxis kommen.

Selbstzahler (gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung) haben die Möglichkeit, meine Heilpraktikerbehandlung nach § 33 EstG als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Bitte beachten Sie hierfür die geltenden steuerlichen und gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten für die Behandlung in Privatpraxen in der Regel keine Kostenübernahme.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und mir. Das heißt, der Rechnungsbetrag ist vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.

Parkmöglichkeiten:

Die Praxis verfügt sowohl über Parkplätze direkt vor der Praxis, als auch über ausreichend Parkplätze am Bürgerpark in unmittelbarer Nähe.

Friedrichstraße 12

76456 Kuppenheim

0179/7445332

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